Clemens Rostock
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landesliste Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Platz 6
Volkswirt, Regionalwissenschaftler;
16761 Hennigsdorf;
geb. 1984 in Eisenhüttenstadt, 3 Kinder
Lebenslauf
- 2003 Abitur am Deutsch-Polnischen Gymnasium Neuzelle
- 2003 bis 2004 Anderer Dienst im Ausland in einer anthroposophischen Einrichtung für Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen in Sussex (GB)
- 2004 bis 2006 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Potsdam; Vordiplom
- 2006 bis 2008 Studium B. Sc. Volkswirtschaftslehre an der Universität Münster; Schwerpunkt Energie- und Verkehrswirtschaft
- 2008 bis 2011 Studium M. Sc. Regionalwissenschaften an der Universität Potsdam; Schwerpunkt Stadtentwicklung
- 2011 bis 2014 Projektassistent im Verkehrsreferat des ökologischen Verkehrsclub Deutschland (VCD)
Politische Laufbahn
- 2004 bis 2005 Beisitzer im Landesvorstand der Grünen Jugend Brandenburg
- 2005 bis 2006 Landessprecher Grüne Jugend Brandenburg
- 2006 bis 2007 Pressebeauftragter Kaktus Münster
- 2008 bis 2009 Landessprecher Grüne Jugend Brandenburg
- 2009 bis 2011 Politischer Geschäftsführer Grüne Jugend Landesverband Brandenburg
- 2013 bis 2014 Beisitzer im Landesvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg
- 2014 bis 2019 Landesvorsitzender BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg
- 2008 bis 2014 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Eisenhüttenstadt
- Seit 2019 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Hennigsdorf
- Seit 2003 Mitglied im Verein Mehr Demokratie e. V.
- Seit 2012 Mitglied im Verkehrsclub Deutschland
- Seit 2015 Mitglied der IG Metall
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
- Seit Dezember 2023 Mitglied des Präsidiums des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):
- Landesvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg
Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):
- Stellvertretendes Mitglied im DGB-Kreisvorstand Oberhavel (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.