Clemens Rostock
Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landesliste Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Platz 6
Volkswirt, Regionalwissenschaftler;
16761 Hennigsdorf;
geb. 1984 in Eisenhüttenstadt, 3 Kinder
Lebenslauf
- 2003 Abitur am Deutsch-Polnischen Gymnasium Neuzelle
- 2003 bis 2004 Anderer Dienst im Ausland in einer anthroposophischen Einrichtung für Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen in Sussex (GB)
- 2004 bis 2006 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Potsdam; Vordiplom
- 2006 bis 2008 Studium B. Sc. Volkswirtschaftslehre an der Universität Münster; Schwerpunkt Energie- und Verkehrswirtschaft
- 2008 bis 2011 Studium M. Sc. Regionalwissenschaften an der Universität Potsdam; Schwerpunkt Stadtentwicklung
- 2011 bis 2014 Projektassistent im Verkehrsreferat des ökologischen Verkehrsclub Deutschland (VCD)
Politische Laufbahn
- 2004 bis 2005 Beisitzer im Landesvorstand der Grünen Jugend Brandenburg
- 2005 bis 2006 Landessprecher Grüne Jugend Brandenburg
- 2006 bis 2007 Pressebeauftragter Kaktus Münster
- 2008 bis 2009 Landessprecher Grüne Jugend Brandenburg
- 2009 bis 2011 Politischer Geschäftsführer Grüne Jugend Landesverband Brandenburg
- 2013 bis 2014 Beisitzer im Landesvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg
- 2014 bis 2019 Landesvorsitzender BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg
- 2008 bis 2014 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Eisenhüttenstadt
- Seit 2019 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Hennigsdorf
- Seit 2003 Mitglied im Verein Mehr Demokratie e. V.
- Seit 2012 Mitglied im Verkehrsclub Deutschland
- Seit 2015 Mitglied der IG Metall
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Landesvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Nummer 5 (ehrenamtlich): stellvertretendes Mitglied im DGB-Kreisvorstand Oberhavel
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.