Sonderausschuss BER

Der Landtag hat am 20. November 2019 auf Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNE/B90 und DIE LINKE gemäß § 73 Abs. 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg mehrheitlich einen Sonderausschuss zum Flughafen BER eingesetzt. Er besteht aus 11 Mitgliedern und wird dem Landtag spätestens drei Monate vor Ende der Wahlperiode einen schriftlichen Endbericht vorlegen. Den Vorsitz hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN inne, den stellvertretenden Vorsitz die AfD-Fraktion.

Der Sonderausschuss hat die Aufgabe, alle relevanten Themen und Fachfragen zum Flughafen BER zusammenzuführen und konzentriert zu bearbeiten. Damit soll er den Prozess der Fertigstellung, der Inbetriebnahme und der Umfeldentwicklung des Flughafens begleiten und zugleich für Transparenz sowie zügige Information sorgen.

3. Sitzung des Sonderausschusses BER am 3. Februar 2020
3. Sitzung des Sonderausschusses BER am 3. Februar 2020
© Landtag Brandenburg

Der Sonderausschuss hat sich grundsätzlich als hilfreiches Instrument zur politischen Begleitung der BER-Problematik erwiesen. Bereits in der 5. und der 6. Wahlperiode hatte der Landtag einen für den Flughafen BER zuständigen Sonderausschuss eingesetzt. Die vorhandenen Herausforderungen, wie beispielsweise die geplante Eröffnung am 31. Oktober 2020, die Bewältigung auftretender finanzieller Risiken, die rechtmäßige Umsetzung des Schallschutzes oder die Flughafenumfeldentwicklung, machten die Einsetzung eines Sonderausschusses BER auch in der 7. Wahlperiode des Landtages Brandenburg erforderlich.

Am 7. Juni 2021 hat der Sonderausschuss BER seine Tätigkeit mit Verabschiedung des Tätigkeitsberichtes beendet.