Termin

3. (teilweise) öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses 7/1

Termin im .ics-Format
Tagesordnung

1. Beweisaufnahme (öffentlicher Teil)

1.1 Vernehmung des Zeugen Michael Ranft Staatssekretär im MSGIV (10:00 Uhr)
1.2 Vernehmung des Zeugen Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach - Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie (ca.11:00 Uhr)
1.3 Vernehmung des Zeuge Michael Stübgen – Minister des Innern und für Kommunales (ca.12:15 Uhr)
1.4 Vernehmung der Zeugin Katrin Lange – Ministerin der Finanzen (ca.14:00 Uhr)
1.5 Vernehmung der Sachverständige Zeugin Dr. Annett Schmidt – Leiterin des Bereichs „Organisation“ der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ca.15:00 Uhr)
1.6 Vernehmung des Zeugen Dr. Andreas Behm - Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg (ca.15:45 Uhr)
1.7 Vernehmung des Zeugen Wilfried Lehmann – Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Potsdam (ca. 16:30 Uhr)
1.8 Vernehmung der Zeugin Claudia Grimm – Abteilungsleiterin der Geldwäscheabteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) (ca.17:00 Uhr)
1.9 Einführung von sonstigen Beweismitteln

2. Einbringung von Beweisanträgen (nichtöffentlicher Teil)

3. Sonstiges (nichtöffentlicher Teil)

Beschreibung

Der Untersuchungsausschuss ist nicht beschlussfähig, wenn nur die Hälfte seiner Mitglieder oder weniger anwesend ist und dies auf Antrag festgestellt worden ist. (§ 9 Absatz 2 UAG).

Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn der Untersuchungsausschuss nicht beschlussfähig ist, die oder der Vorsitzende die Sitzung sofort auf bestimmte Zeit unterbricht. Ist nach Ablauf dieser Zeit die Beschlussfähigkeit noch nicht eingetreten, so ist unverzüglich eine neue Sitzung einzuberufen. In dieser Sitzung zur gleichen Tagesordnung ist der Untersuchungsausschuss beschlussfähig, auch wenn nicht die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.
(§ 9 Absatz 3 UAG)

Pressemitteilungen
Untersuchungsausschuss 7/1: Hinweise für Medien zur Sitzung am 22. Januar 2021