Termin

30. (öffentliche) Sitzung des Hauptausschusses

Termin im .ics-Format
Tagesordnung

1. Achtes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion - Drucksache 7/4468 vom 05.11.2021

Änderungsantrag der AfD-Fraktion - Drucksache 7/4528 vom 16.11.2021

Abschließende Beratung (Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag)

2. Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ministergesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4317 vom 05.10.2021

in Verbindung damit:

Bericht der Landesregierung gemäß § 17a des Brandenburgischen Ministergesetzes zur Anwendung von Karenzzeiten für ehemalige Mitglieder der Landesregierung, Bericht der Landesregierung - Drucksache 7/3273 vom 24.03.2021

Beratung

3. Bericht aus der Rundfunkkommission am 20. Oktober 2021 - Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Bericht der Staatskanzlei

4. Verschiedenes

4.1 Ergebnis des Eilverfahrens zu den Verfahren über den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - VfGBbg 73 / 21 und VfGBbg 24 / 21 EA

4.2 Gemeinsame Sitzung mit dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin

Beratung

Beschreibung

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist die Durchführung von Ausschusssitzungen auch weiterhin nur unter Einschränkungen für die Öffentlichkeit möglich. Sitzungen werden im Livestream über die Website des Landtages www.landtag.brandenburg.de übertragen. Medienvertreterinnen und -vertreter haben nach Anmeldung bei der Pressestelle des Landtages sowie unter Beachtung der 3G-Regelung Zutritt zu den Ausschusssitzungen (E-Mail-Adresse: pressestelle@landtag.brandenburg.de).
Die Einhaltung des Abstandsgebots ermöglicht die Anwesenheit der interessierten Öffentlichkeit lediglich in Ausschusssitzungen, die im Plenarsaal stattfinden. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Für den Zugang zum Parlamentsgebäude gilt zudem die 3G-Regel: Nur wer vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft ist, eine Infektion in den vergangenen sechs Monaten überstanden hat oder ein aktuell negatives Testergebnis vorweisen kann, darf das Haus betreten. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich rechtzeitig beim Ausschusssekretariat unter der E-Mail-Adresse: hauptausschuss@landtag.brandenburg.de anzumelden.
Der Landtag informiert auf seiner Website www.landtag.brandenburg.de fortlaufend zum Thema.