Termin

37. (öffentliche) Sitzung des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden

Termin im .ics-Format
Tagesordnung

1. Bericht der Landesbeauftragten für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden

2. Bericht des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden

3. Fachgespräch mit einigen Mitgliedern des rbb-Rundfunkrates und Vertretern des rbb-Studio Cottbus/Chóśebuz (Anlage)

4. Bildung

4.1 Sorben-(Wenden-)Schulverordnung (SWSchulV)
hierzu: Information des MBJS zum Ablauf des weiteren Verfahrens

4.2 Umgang mit den Ergebnissen der Evaluierung von Sorbisch/Wendisch-Angeboten der Primarstufe im Land Brandenburg
hierzu: Information des MBJS zum weiteren Verfahren

4.3 Erste Information durch das Staatliche Schulamt Cottbus/Chóśebuz zur Vorbereitung, der Personalplanung und zu erwartenden Lerngruppenklassenzahl des neuen Schuljahres der Sorbisch/Wendisch-Angebote

5. Nachfragen zur Bestellung der Sorben/Wenden-Beauftragten in den Landkreisen des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes und der Stadt Cottbus/Chóśebuz gemäß novellierten Sorben/Wenden-Gesetz vom 15. Oktober 2018
hierzu: Anschreiben an die Landkreise und die Stadt Cottbus/Chóśebuz

6. Stand der Klageverfahren zum angestammten sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes
hierzu: Bericht des MWFK

7. Verschiedenes

Beschreibung

Die interessierte Öffentlichkeit, Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien werden gebeten, sich möglichst bis zum Vortag bei dem Ratsreferenten, Frau Birgit Ginkel, unter der E-Mail: sorbenwendenrat@landtag.brandenburg.de oder der Telefon-Nr. 0331 966 1157 anzumelden. Eine Platzreservierung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten in der Reihenfolge der Anmeldungen. Besucherinnen und Besucher, für deren Teilnahme an der Sitzung Maßnahmen für den barrierefreien Zugang erforderlich sind, werden um einen entsprechenden Hinweis bei der Anmeldung gebeten. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesen Fällen ein gewisser zeitlicher Vorlauf für die Planung entsprechender Maßnahmen erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass im und am Landtagsgebäude keine Parkplätze zur Verfügung stehen.