Termin

49. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung

Termin im .ics-Format
Tagesordnung

1. Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz über die soziale Wohnraumförderung im Land Brandenburg“, Drucksache 6/10384

Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag

2. Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Brandenburg“, Drucksache 6/10400

Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag

3. Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projektes „Oder-Lausitz-Straße“

Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung

(auf Antrag der CDU-Fraktion)

4. Umsetzung der Radverkehrsstrategie 2030

Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung

(auf Antrag der Fraktion GRÜNE/B90)

5. Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Bergbaufolgeschäden durch Grundwasserwiederanstieg: Soforthilfe und Gesamtkonzept für Lauchhammer“, Drucksache 6/10672-B

Information des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung

(auf Antrag der CDU-Fraktion)

6. Information des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Thematik: Welche Änderungen der Förderrichtlinie hält das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Auswertung der Anhörung zum Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und der Vorschläge aus dem Bündnis für Wohnen für notwendig?

(auf Antrag der Fraktion DIE LINKE)

7. Verschiedenes

Beschreibung

Die interessierte Öffentlichkeit, Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien werden gebeten, sich möglichst bis zum Vortag bei der Ausschussreferentin, Frau Bley unter der E-Mail: ausschussail@landtag.brandenburg.de oder der Telefon-Nr.: 0331 966 1160 anzumelden. Eine Platzreservierung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Besucherinnen und Besucher, für deren Teilnahme an der Sitzung Maßnahmen für den barrierefreien Zugang erforderlich sind, werden um einen entsprechenden Hinweis bei der Anmeldung gebeten. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesen Fällen ein gewisser zeitlicher Vorlauf für die Planung entsprechender Maßnahmen erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass im und am Landtagsgebäude keine Parkplätze zur Verfügung stehen.