Termin

8. (teilweise öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses 7/3

Termin im .ics-Format
Tagesordnung

1. Beweisaufnahme (öffentlicher Teil)

1.1 Fortsetzung der Vernehmung der Zeugin Dr. Brigitte Keller-Stanislawski – ehe-malige Leiterin der Abteilung Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika des Paul-Ehrlich-Instituts (10:00)

1.2 Vernehmung der Zeugin Britta Ernst – ehemalige Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (ca. 13:00)

1.3 Vernehmung der Zeugin Ines Jesse – ehemalige Staatssekretärin im Ministe-rium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (ca. 15:00)

1.4 Einführung von sonstigen Beweismitteln

2. Einbringung von Beweisanträgen (nichtöffentlicher Teil)

3. Verschiedenes (nichtöffentlicher Teil)

Beschreibung

Der Untersuchungsausschuss ist nicht beschlussfähig, wenn nur die Hälfte seiner Mitglieder oder weniger anwesend ist und dies auf Antrag festgestellt worden ist. (§ 9 Absatz 2 UAG)
Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn der Untersuchungsausschuss nicht beschlussfähig ist, die oder der Vorsitzende die Sitzung sofort auf bestimmte Zeit unterbricht. Ist nach Ablauf dieser Zeit die Beschlussfähigkeit noch nicht eingetreten, so ist unverzüglich eine neue Sitzung einzuberufen. In dieser Sitzung zur gleichen Tagesordnung ist der Untersuchungsausschuss beschlussfähig, auch wenn nicht die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. (§ 9 Absatz 3 UAG)

Die interessierte Öffentlichkeit, Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien werden gebeten, sich bis zum Vortag beim Sekretariat unter der
E-Mail: ua7-3@landtag.brandenburg.de oder der Telefon-Nr.: 0331 966-1189 anzumelden.
Besucherinnen und Besucher, für deren Teilnahme an der Sitzung Maßnahmen für den barrierefreien Zugang erforderlich sind, werden um einen entsprechenden Hinweis bei der Anmeldung gebeten. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesen Fällen ein gewisser zeitlicher Vorlauf für die Planung entsprechender Maßnahmen erforderlich ist. Eine Platzreservierung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bitte beachten Sie, dass Parkplätze im und am Landtagsgebäude nicht zur Verfügung stehen.