Untersuchungsausschuss zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ (UA 7/1)
Der Landtag hat am 23. September 2020 auf Antrag von 23 Abgeordneten (Drucksache 7/1991, Drucksache 7/8410) gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 2 Absatz 1 sowie § 3 Absatz 4 des Untersuchungsausschussgesetzes einen Untersuchungsausschuss zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ (UA 7/1) eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss besteht aus 11 stimmberechtigten ordentlichen und 17 stellvertretenden Mitgliedern und dem Vorsitzenden.
Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, ob das Handeln (oder Unterlassen) der Brandenburger Landesregierung, der politischen Leitungen der zuständigen Ministerien und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Behörden kurz vor Beginn und während der „SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie“ geeignet, erforderlich und angemessen waren. Er soll klären, a) ob und inwieweit es dazu beigetragen hat, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. der Infektionskrankheit COVID-19 und deren negative Einwirkung auf die Gesundheit der brandenburgischen Bevölkerung zu minimieren und b) ob es bessere Alternativen zum Regierungshandeln gab.
Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschuss vom 23.09.2020, Drucksache 7/1991
Mitglieder und Sitzungstermine des UA 7/1 in der 7. Wahlperiode