Isabelle Vandre

Mitglied der Fraktion DIE LINKE

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Landesliste Fraktion DIE LINKE, Platz 7

Politikwissenschaftlerin (B. A.);
14471 Potsdam;
geb. 1989 in Eberswalde

Vandre, Isabelle
© Katharina Rösler

Lebenslauf

  • 2009 bis 2019 Studium der Politikwissenschaften an der Freien Universität Berlin; Politikwissenschaftlerin (B. A.)

Politische Laufbahn

  • Seit 2011 Mitglied DIE LINKE
  • Seit 2011 Mitglied im Landessprecher*innenrat der Linksjugend [´solid]
  • 2014 bis 2019 Mitglied des Kreisvorstandes DIE LINKE Uckermark
  • Seit 2018 stellvertretende Landesvorsitzende DIE LINKE

  • Seit Mai 2019 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Potsdam

  • Seit September 2019 Vorstandsmitglied des SV Babelsberg e. V.
  • Mitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • Mitglied der Bildungspartisanen Berlin-Brandenburg e. V.
  • Mitglied im Rote Hilfe e. V.
  • Mitglied der frauensommerakademie* e. V.
  • Mitglied im Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
  • Mitglied im Bildungswerk für Politik und Kultur
  • Seit Oktober 2014 Mitglied des Landtages Brandenburg

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Vorstand SV Babelsberg 03

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften