Dr. Philip Zeschmann
Mitglied der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER
Landesliste Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, Platz 5
Diplom-Volkswirt, Berater öffentlicher Sektor;
15566 Schöneiche;
geb. 1967 in Berlin
Lebenslauf
- Oktober 1986 bis Oktober 1992 Integrierter Diplomstudiengang der Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Oktober 1988 bis Dezember 1992 Zweitstudiengang Politikwissenschaften
- Januar 1993 bis Dezember 1997 Promotionsverfahren/Erstellung Dissertation
Politische Laufbahn
- April 1987 bis Dezember 2011 Mitglied der SPD
- Februar 1994 bis April 1995 Juso-Unterbezirksvorsitzender der Stadt Trier
- September 1994 bis Oktober 1996 Mitglied des Unterbezirksvorstandes der SPD Trier
- März 2005 bis Oktober 2008 Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Schöneiche
- Seit 2013 Kreissprecher der BVB / FREIE WÄHLER Oder-Spree
- Seit 2013 Vorsitzender des Landesfachbeirates der BVB / FREIE WÄHLER
- Seit September 2008 Mitglied der Gemeindevertretung Schöneiche
- Oktober 2009 bis Juli 2011 Vorsitzender des Hauptausschusses in der Gemeindevertretung Schöneiche
- Juni 2014 bis August 2016 Fraktionsvorsitzender Unabhängige Bürger Schöneiche (UBS) in der Gemeindevertretung Schöneiche
- Oktober 2017 bis Mai 2019 Fraktionsvorsitzender der BBS/UBS in der Gemeindevertretung Schöneiche
- Seit Juli 2008 Mitglied im Kreistag Oder-Spree
- Seit August 2015 Fraktionsvorsitzender BVB / FREIE WÄHLER im Kreistag Oder-Spree
- Oktober 1995 bis September 1998 Mitglied ZVV Regionalverkehr im Raum Trier
- Oktober 2009 bis Juli 2011 Mitglied im Rat der regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
- Seit April 2011 Mitglied im Sprecherteam des Bündnis Südost gegen Fluglärm
- April 2012 bis September 2019 Mitglied im Vorstand des Bürgervereins Brandenburg Berlin e. V. (BVBB)
- Seit März 2013 Gründer und Vorsitzender des Unabhängigen Bürger Schöneiche e. V., kommunale Wählergruppe
- Seit September 2015 Mitglied ZVV Sparkasse Oder-Spree
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):
- Zeschmann & Partner – Consulting und Realisierung (Schöneiche): insbesondere Beratung öffentlicher Verwaltungen
(ruhendes Einzelunternehmen)
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):
- Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg / ILB (ehrenamtlich)
Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023) - Mitglied der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Oder-Spree (ehrenamtlich)
Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.
Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften
- Parlamentarische Konferenz Berlin-Brandenburg
- Sonderausschuss Strukturentwicklung in der Lausitz
- Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie
- Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung
- Ausschuss für Haushalt und Finanzen
- Ausschuss für Haushaltskontrolle
- Unterausschuss des Ausschusses für Haushaltskontrolle