Zwei neue Richter am Verfassungsgericht im Landtag ernannt und vereidigt
Das 1993 gegründete Verfassungsgericht ist neben Landtag und Regierung das dritte Verfassungsorgan des Landes Brandenburg. Es befasst sich mit Streitfällen, in denen es um die Vereinbarkeit von Gesetzen oder Verordnungen mit der Landesverfassung, um die Auslegung der Brandenburger Verfassung bei Konflikten etwa zwischen obersten Landesorganen sowie um eine mögliche Verletzung von Grundrechten oder der kommunalen Selbstverwaltung geht. Das Verfassungsgericht trifft seine Entscheidungen in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit; sie sind für Landtag und Landesregierung sowie alle Gerichte und Behörden Brandenburgs bindend.