Zwei neue Richter am Verfassungsgericht im Landtag ernannt und vereidigt

Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke (m.) mit den zwei neuen Verfassungsrichtern Thomas Gerald Müller (l.) und Alexander Richter (r.)
Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke (m.) mit den zwei neuen Verfassungsrichtern Thomas Gerald Müller (l.) und Alexander Richter (r.)
© Landtag Brandenburg
Potsdam, 4. März 2021. Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke hat zwei neue Richter am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ernannt und vereidigt. Der Rechtsanwalt Thomas Gerald Müller und der Sozialrichter Alexander Richter erhielten in der 38. Plenarsitzung des Landtages ihre Ernennungsurkunden und legten den Eid ab. Die beiden Juristen waren am 25. Februar vom Landtag mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten gewählt worden. Sie folgen den bisherigen Verfassungsrichtern Dr. Dirk Lammer und Dr. Ulrich Becker nach, die turnusgemäß nach zehn Jahren Amtszeit aus dem höchsten Brandenburger Gericht ausgeschieden sind. Dem aus neun Richtern bestehenden Verfassungsgericht können grundsätzlich auch Nicht-Juristen angehören.

Das 1993 gegründete Verfassungsgericht ist neben Landtag und Regierung das dritte Verfassungsorgan des Landes Brandenburg. Es befasst sich mit Streitfällen, in denen es um die Vereinbarkeit von Gesetzen oder Verordnungen mit der Landesverfassung, um die Auslegung der Brandenburger Verfassung bei Konflikten etwa zwischen obersten Landesorganen sowie um eine mögliche Verletzung von Grundrechten oder der kommunalen Selbstverwaltung geht. Das Verfassungsgericht trifft seine Entscheidungen in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit; sie sind für Landtag und Landesregierung sowie alle Gerichte und Behörden Brandenburgs bindend.