Etappensieg beim Landgericht Potsdam: rbb-Untersuchungsausschuss erwirkt Durchsuchungsbeschluss gegen den Rundfunk

Wie bereits aus der Berichterstattung des rbb bekannt, gab das Landgericht Potsdam diese Woche dem Antrag des Untersuchungsausschusses 7/4 rbb statt und erlaubt damit die Beschlagnahmung der beiden Compliance-Berichte der Kanzlei Lutz | Abel. Diese sind dem UA 7/4 in ungeschwärzter und vollständiger Fassung zu übergeben. Zugleich hat das Gericht die Möglichkeit einer Durchsuchung der Geschäftsräume des rbb zur Auffindung der beiden Berichte eingeräumt. Dem rbb stehen weitere Rechtsmittel gegen diesen Beschluss zur Verfügung.

Der Untersuchungsausschuss 7/4 rbb hatte am 28. August 2023 einen entsprechenden Antrag beim Landgericht Potsdam eingereicht. Vorangegangen waren zwei Beweisbeschlüsse des Untersuchungsausschusses auf Herausgabe des ursprünglichen Zwischenberichts zum Complianceverfahren vom November 2022 und dessen neuer Fassung vom Juni 2023 durch den rbb. Trotz wiederholter Aufforderung verweigerte die Rundfunkanstalt die Übersendung der beiden Berichte.

Die Vorsitzende des rbb-Untersuchungsausschusses, Petra Budke, erklärt hierzu: „Der Beschluss des Landgerichtes ist für den Untersuchungsausschuss ein Etappensieg. Das Gericht teilt unsere Auffassung, dass diese Berichte entscheidende Beweisstücke darstellen, um unserem Untersuchungsauftrag nachzukommen. Dem rbb haben wir bis kommenden Mittwoch, dem 11. Oktober 2023, die Möglichkeit eingeräumt, uns die Unterlagen ohne Durchsuchung zu übermitteln. Wir erwarten, dass der gerichtliche Beschluss zu einem Umdenken beim rbb führt und von dem Gebrauch von Rechtsmitteln abgesehen wird."