Einnahmen der Landtagsabgeordneten aus sonstiger Tätigkeit veröffentlicht

Mit Inkrafttreten des neuen Abgeordnetengesetzes in der 6. Wahlperiode werden von Landtagspräsidentin Britta Stark neben den Angaben über ausgeübte Berufe, Tätigkeiten und sonstige Funktionen der Abgeordneten ab sofort auch sämtliche Einkünfte veröffentlicht. Hierzu gehören auch Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten der Beratung, Erstattung von Gutachten, publizistischer und Vortragstätigkeit.

Die Einnahmen der Abgeordneten werden in Form von Einkommensstufen veröffentlicht. Die Stufen sind wie folgt in den „Verhaltensregeln“ im § 26 des Abgeordnetengesetzes festgelegt:

Stufe 1: Einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte von 500 bis 3.500 Euro

Stufe 2: Einkünfte bis 7.000 Euro

Stufe 3: Einkünfte bis 15.000 Euro

Stufe 4: Einkünfte bis 30.000 Euro

Stufe 5: Einkünfte über 30.000 Euro

Bei unregelmäßigen Einkünften aus einer angezeigten Tätigkeit werden Durchschnittswerte gebildet und der entsprechenden Stufe zugeordnet.

Wenn ein Mitglied des Landtages in einem Ausschuss an der Beratung oder Abstimmung über einen Gegenstand mitwirkt, an welchem es selbst oder eine andere Person, für die es gegen Entgelt tätig ist, ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse hat, ist diese Interessenverknüpfung zuvor von dem Abgeordneten im Ausschuss offen zu legen, soweit sie sich nicht aus der Veröffentlichung ergibt.

Die Zusammenstellung der gemeldeten Daten ist nunmehr abgeschlossen. Die Angaben sind auf der Internetseite des Landtages abrufbar und werden fortlaufend aktualisiert.

Landtagspräsidentin Britta Stark freut sich über die rasche Umsetzung der Neuregelung: „Der Landtag startet in der 6. Legislaturperiode nicht nur mit einer umfassenden Modernisierung und reformierten Abgeordnetenentschädigung, sondern auch mit großer Transparenz der Abgeordneten selbst.“

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