Historischer Plenarbeschluss: Landesverfassung vor 25 Jahren im Landtag verabschiedet

Fast auf den Tag genau vor 25 Jahren verabschiedete der Landtag Brandenburg als erstes ostdeutsches Parlament den Entwurf einer Landesverfassung. Am 14. April 1992 beschlossen die Abgeordneten der ersten Wahlperiode jenen Verfassungstext, den die Brandenburger Bevölkerung per Volksentscheid mit 94 Prozent der gültigen Stimmen am 14.Juni 1992 annahm. Landtagspräsidentin Britta Stark, bereits Mitglied des ersten Landtages und des damaligen Verfassungsausschusses, erklärt anlässlich des morgigen Jahrestages:

„Während und nach der Friedlichen Revolution war das kollektive Verlangen nach Freiheit und Demokratie geradezu mit Händen zu greifen. Obwohl die Vorstellungen über den Verfassungscharakter bei den Fraktionen weit auseinander gingen, gelangen letztlich parteiübergreifende Kompromisse. Die Verfassung hat wesentlich zur Selbstfindung und –bestimmung der Brandenburgerinnen und Brandenburger beigetragen. Selbstbewusst nehmen sie ihre politischen Mitgestaltungsrechte in Anspruch. Weiterentwicklungsbedarfe zu erkennen und die Verfassung zum Wohle der Brandenburgerinnen und Brandenburger fortzuentwickeln, zählt zu den wichtigsten Daueraufgaben der Abgeordneten.“

Der Landtag, die Landesregierung und das Verfassungsgericht begehen das 25-jährige Jubiläum der Landesverfassung am Mittwoch, dem 14. Juni 2017, mit einem gemeinsamen Festakt der drei Verfassungsorgane im Potsdamer Nikolaisaal. Nähere Informationen folgen rechtzeitig mit einer gesonderten Ankündigung.