Termin

15. (teilweise) öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses 7/1 "Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19"

Termin im .ics-Format
Tagesordnung

1. Beweisaufnahme (öffentlicher Teil)

1.1 Anhörung des Sachverständigen Prof. Dr. Michael Kölch - Direktor der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindesund Jugendalter, Universitätsmedizin Rostock (11:00 Uhr)

1.2 Vernehmung der Zeugin Catrin Seeger - Vorstandsmitglied des Netzwerkes der brandenburgischen Frauenhäuser e. V. (ca. 12:30 Uhr)

1.3 Einbringung von sonstigen Beweismitteln

2. Einbringung von Beweisanträgen (nichtöffentlicher Teil)

3. Sonstiges (nichtöffentlicher Teil)

Beschreibung

Der Untersuchungsausschuss ist nicht beschlussfähig, wenn nur die Hälfte seiner Mitglieder oder weniger anwesend sind und dies auf Antrag festgestellt worden ist (§ 9 Absatz 2 UAG). 
Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn der Untersuchungsausschuss nicht beschlussfähig ist, die oder der Vorsitzende die Sitzung sofort auf bestimmte Zeit unterbricht. Ist nach Ablauf dieser Zeit die Beschlussfähigkeit noch nicht eingetreten, so ist unverzüglich eine neue Sitzung einzuberufen. In dieser Sitzung zur gleichen Tagesordnung ist der Untersuchungsausschuss beschlussfähig, auch wenn nicht die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist (§ 9 Absatz 3 UAG).

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist die Durchführung von Ausschusssitzungen auch weiterhin nur unter Einschränkungen für die Öffentlichkeit möglich. Medienvertreterinnen und -vertreter haben nach Anmeldung bei der
Pressestelle des Landtages sowie unter Beachtung der 3G-Regelung Zutritt zu den Ausschusssitzungen (E-Mail-Adresse: pressestelle@landtag.brandenburg.de).
Die Einhaltung des Abstandsgebots ermöglicht die Anwesenheit der interessierten Öffentlichkeit lediglich in Ausschusssitzungen,
die im Plenarsaal stattfinden. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Für den Zugang zum Parlamentsgebäude gilt zudem die 3G-Regel: Nur wer vollständig gegen SARSCoV-2 geimpft ist, eine Infektion in den vergangenen drei Monaten überstanden hat oder ein aktuell negatives Testergebnis vorweisen kann, darf das Haus betreten.
Der Landtag informiert auf seiner Website www.landtag.brandenburg.de fortlaufend zum Thema.

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich rechtzeitig beim Ausschusssekretariat unter der E-Mail-Adresse: ua7-1@landtag.brandenburg.de  anzumelden.
Der Landtag informiert auf seiner Website www.landtag.brandenburg.de fortlaufend zum Thema.