Termin

56. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Termin im .ics-Format
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:

1. Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2019 im Land Brandenburg, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 6/11269)
Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag

2. Ergebnisse der 155. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 7. bis 9. Mai 2019 in Kiel einschließlich Regionalisierung, Bericht des Ministeriums der Finanzen (MdF-Vorlage Nr. 14 / 19)
Kenntnisnahme

3. Rechts- und Fachaufsicht in den Fachministerien, Zwischenbericht des Chefs der Staatskanzlei über den aktuellen Sachstand
Kenntnisnahme

4. Finanzielle Auswirkungen auf das Land Brandenburg durch die Umsetzung des geplanten Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen, Bericht des Ministers der Finanzen und des Chefs der Staatskanzlei
Kenntnisnahme

5. Unterrichtung des Landtages Brandenburg über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit einem Betrag von 25.000 Euro und darüber im Haushaltsjahr 2018

und

Unterrichtung des Landtages Brandenburg über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen (VE) mit einem Jahresbetrag von 25.000 Euro und darüber im Haushaltsjahr 2018
Schreiben der Präsidentin des Landtages vom 08.05.2019

Kenntnisnahme

6. Jahresbericht 2018 über die Entwicklung des Sondervermögens gemäß § 4 Absatz 4 Brandenburgisches Versorgungsfondsgesetz (MdF-Vorlage Nr. 10 / 19)
Kenntnisnahme

7. Berichterstattung gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 4 des Haushaltsgesetzes 2017 / 2018 über abgeschlossene Optimierungsderivate zum Stand 31.12.2018 sowie zum Kredit- und Derivateportfolio (MdF-Vorlage Nr. 11 / 19)
Kenntnisnahme

8. Verschiedenes

8.1 Bestätigung des Protokollentwurfs der 55. Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
Beschlussfassung

8.2 Verständigung über das Verfahren zur Bestätigung von Protokollentwürfen nach der letzten Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
Beschlussfassung

Nichtöffentlicher Teil:

9. Stand „Letter of intend“ Bund, Liegenschaft Heinrich-Mann-Allee 103, Bericht des Ministers der Finanzen
Kenntnisnahme

10. Bitte um Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen gemäß § 64 Absatz 2 LHO, § 4 Absatz 2 LGVG in den Verkauf der rd. 5,5 ha großen Liegenschaft Gemarkung Petershagen, Flur 4, Flurstücke 1339, 177 - 179 mit erheblichem Wert i. S. v. § 64 Absatz 2 LHO an die BPD Immobilienentwicklung GmbH, Frankfurt am Main, Niederlassung Berlin (MdF-Vorlage Nr. 12 / 19)
Beschlussfassung

11. Bitte um Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen gemäß § 64 Absatz 2 LHO, § 4 Absatz 2 LGVG in den Verkauf der rd. 2,7 ha großen LFB-Liegenschaft ehem. Waldarbeitsschule Bernau mit erheblichem Wert i. S. v. § 64 Absatz 2 LHO an den Landkreis Barnim (MdF-Vorlage Nr. 13 / 19)
Beschlussfassung

12. Bitte um Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen gemäß § 64 Absatz 2 LHO, § 4 Absatz 2 LGVG in den Verkauf einer rund 1,86 ha großen Teilfläche der Liegenschaft ehemalige Landespolizeischule Basdorf von erheblichem Wert in der Gemarkung Basdorf (MdF-Vorlage Nr. 15 / 19)
Beschlussfassung

Beschreibung

Die interessierte Öffentlichkeit, Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien werden gebeten, sich möglichst bis zum Vortag bei der Ausschussreferentin, Frau Annegret Markowski, unter der E-Mail-Adresse ausschussahf@landtag.brandenburg.de oder der Telefon-Nr. 0331 966 1163 anzumelden. Eine Platzreservierung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bitte beachten Sie, dass im und am Landtagsgebäude keine Parkplätze zur Verfügung stehen.

Besucherinnen und Besucher, für deren Teilnahme an der Sitzung Maßnahmen für den barrierefreien Zugang erforderlich sind, werden um einen entsprechenden Hinweis bei der Anmeldung gebeten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in diesen Fällen ein gewisser zeitlicher Vorlauf für die Planung entsprechender Maßnahmen erforderlich ist.