Untersuchungsausschuss zur Corona-Krisenpolitik hat sich konstituiert

Blick in den Beratungsraum während der konstituierenden Sitzung des Untersuchungsausschusses 7/1
Blick in den Beratungsraum während der konstituierenden Sitzung des Untersuchungsausschusses 7/1
© Landtag Brandenburg
Potsdam, 9. Oktober 2020. Der Untersuchungsausschuss 7/1 zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ hat die Arbeit aufgenommen. Das Gremium konstituierte sich heute in nichtöffentlicher Sitzung.

Der Ausschuss beschloss folgenden Terminplan für 2020 und das erste Halbjahr 2021: Am 6. November 2020 steht eine nichtöffentliche Beratung zu Verfahren und Organisatorischem an. Am 11. Dezember 2020 folgt die Beratung von Beweisanträgen zu Ziffer 5) des Einsetzungsbeschlusses (Kriminalität und Strafverfolgungsbehörden). Für den 22. Januar 2021 (vorläufig) ist der Beginn der öffentlichen Beweiserhebung zu Ziffer 5) des Einsetzungsbeschlusses (Kriminalität und Strafverfolgungsbehörden) angesetzt. Zudem sollen Beweisanträge zu Ziffer 4) des Einsetzungsbeschlusses (Auswirkungen der SARS-CoV 2/COVID-19-Pandemie und der Krisenpolitik auf die Brandenburger Wirtschaft) beraten werden. Am 19. Februar 2021 (vorläufig) geht es mit der öffentlichen Beweiserhebung zu Ziffer 4) des Einsetzungsbeschlusses (Auswirkungen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie und der Krisenpolitik auf die Brandenburger Wirtschaft) und der Beratung von Beweisanträgen zu Ziffer 1) des Einsetzungsbeschlusses (Datengrundlage, Informationsbeschaffung und Strategieentwicklung) weiter. Für den 19. März 2021 (vorläufig) steht die öffentliche Beweiserhebung zu Ziffer 1) des Einsetzungsbeschlusses (Datengrundlage, Informationsbeschaffung und Strategieentwicklung) und die Beratung von Beweisanträgen zu Ziffer 2) des Einsetzungsbeschlusses (Handlungsstrategie, Umsetzung und Kontrolle) auf der Tagesordnung. Am 23. April 2021(vorläufig) soll es mit der öffentlichen Beweiserhebung zu Ziffer 2) des Einsetzungsbeschlusses (Handlungsstrategie, Umsetzung und Kontrolle) und der Beratung von Beweisanträgen zu Ziffer 3) (Auswirkungen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie und der Krisenpolitik auf die Gesundheit der Bevölkerung) weitergehen. Am 14. Mai 2021 (vorläufig) folgt die öffentliche Beweiserhebung zu Ziffer 3) des Einsetzungsbeschlusses (Auswirkungen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie und der Krisenpolitik auf die Gesundheit der Bevölkerung). Für den 11. Juni 2021 (vorläufig) ist ebenfalls eine Sitzung des Gremiums vorgesehen.

Gemäß Untersuchungsausschussgesetz § 11 Absatz 3 erfolgen Beratung und Beschlussfassung nichtöffentlich. Die Beweisaufnahme, zu der u. a. die Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen und Anhörung von Sachverständigen zählt, findet gemäß § 11 Absatz 1 in öffentlicher Sitzung statt, wobei Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Bildübertragung nicht zulässig sind.

Der Landtag Brandenburg hatte am 23. September die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beschlossen. Zugrunde lag dem ein entsprechender Antrag der 23 Mitglieder der AfD-Fraktion. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 72, Absatz 1) sieht vor, dass der Landtag auf Antrag eines Fünftels seiner insgesamt 88 Mitglieder die Pflicht hat, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der Ausschuss hat laut Beschluss elf stimmberechtigte Mitglieder. Vorsitzender ohne Stimmrecht ist der SPD-Abgeordnete Daniel Keller.

Untersuchungsausschuss zur Corona-Krisenpolitik hat sich konstituiert