Fachausschüsse
Fachausschüsse sind parlamentarische Gremien, deren Aufgabe vor allem darin besteht, die Entscheidungen des Landtages vorzubereiten.
Die Aufträge werden ihnen vom Landtag erteilt. Sie können sich aber auch aus eigener Initiative mit einer Sache befassen und dem Landtag Gesetzentwürfe, Anträge und Entschließungsanträge unterbreiten. Die Zahl der Mitglieder eines Ausschusses wird auf Vorschlag des Präsidiums vom Landtag beschlossen. Das Präsidium führt hinsichtlich der Zuordnung zu einer Fraktion eine Einigung über die Ausschussvorsitze und deren Stellvertretung herbei. Der Ausschussvorsitzende und sein Stellvertreter werden dann auf Vorschlag der berechtigten Fraktionen durch den Ausschuss gewählt. Die Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter werden von den Fraktionen bestimmt.
Jede Fraktion hat das Recht, mit mindestens einem Mitglied in jedem Ausschuss vertreten zu sein. Ein fraktionsloser Abgeordneter hat das Recht, in einem Ausschuss mit Stimmrecht mitzuarbeiten (Artikel 70 Landesverfassung).
Die Fachausschüsse im Landtag Brandenburg tagen öffentlich.
- Hauptausschuss (A1)
- Ausschuss für Inneres und Kommunales (A3)
- Rechtsausschuss (A4)
- Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (A5)
- Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur (A6)
- Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (A7)
- Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie (A8)
- Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (A9)
- Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung (A10)
- Ausschuss für Haushalt und Finanzen (A11)
- Ausschuss für Haushaltskontrolle (A12)
- Unterausschuss des Ausschusses für Haushaltskontrolle
- Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik (A13)
- Wahlprüfungsausschuss