Veröffentlichungspflichtige Angaben

Alle Abgeordnete von A bis Z

A

Adler, Uwe (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Kriminalbeamter der Polizei des Landes Brandenburg (ruhendes Beamtenverhältnis)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied des Aufsichtsrates der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ehrenamtlich)
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 2.400 € jährlich (Stand: 2022)
Augustin, Kristy (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 5 (ehrenamtlich): Vorsitz Kuratorium Internationaler Bund Brandenburg e.V.; stellvertretender Vorsitz Landesverband für die Kindertagespflege in Brandenburg; Landesvorsitzende der Frauen Union der CDU Brandenburg; Vorsitzende der CDU Märkisch-Oderland; Gemeindevertreterin der Gemeinde Letschin; Kreistagsabgeordnete der Landkreises Märkisch-Oderland
  • Nummer 5 (vergütet): Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

B

Baaske, Günter (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 5 (ehrenamtlich): Präsident des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V.; Schirmherr der Stiftung "Hilfe für Familien in Not" Brandenburg; Mitglied des Stiftungsrates der F. C. Flick Stiftung; Schatzmeister der Stiftung zur Förderung der Verständigung zwischen Deutschland und Russland

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Baier, Ortwin (SPD-Fraktion)
Barthel, Helmut (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Vertreter des Landkreises Teltow-Fläming in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) in Potsdam; stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Flugplatzgesellschaft Schönhagen mbH (Trebbin); Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  • Nummer 5 (vergütet): stellvertretender Fraktionsvorsitzender
  • Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
    Nummer 6: Stufe 1 (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Barthel, Sabine (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • selbständige Versicherungsmaklerin
    Unregelmäßige Einkünfte (betriebswirtschaftlicher Gewinn) hieraus im Jahr 2022: 1.140 €
Berndt, Hans-Christoph (Dr.) (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Bessin, Birgit (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Bischoff, Mike (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Präsident des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland Land Brandenburg e. V. (ehrenamtlich)
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 158 € monatlich (Stand: 2023)

Block, Marlen (Fraktion DIE LINKE)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.c.: Rechtsanwältin
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Stellvertretende Vorsitzende Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg e.V.; Stellvertretende Vorsitzende Forensikbeirat Martin-Gropius-Klinik Eberswalde; Mitglied des Aufsichtsrates der Luftschiffhafen Potsdam GmbH
  • Nummer 5 (ehrenamtlich): Vorstand der Brandenburger Strafverteidigervereinigung

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Bommert, Frank (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 1.b.: Bommert-Metallbau - Metallbau
  • Nummer 4 (vergütet): Wohnungsbaugesellschaft Kremmen; Aufsichtsrat Oberhavel Holding Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH 
  • Nummer 5 (vergütet): Vorstand Handwerkskammer Potsdam; Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 2

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Bretz, Steeven (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Brüning, Julian (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Nummer 5 (ehrenamtlich): Landesvorsitzender der Jungen Union Brandenburg; stellvertretender Vorsitzender der CDU Spree-Neiße

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Budke, Petra (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: Lehrerin Goethe-Institut Berlin
  • Nummer 5 (ehrenamtlich): Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Budke, Ricarda (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

Büttner, Andreas (Fraktion DIE LINKE)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.b.: filum rubum verlag GbR - Buchverlag
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Verwaltungsrat Sparkasse Uckermark

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

D

Damus, Sahra (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: Gleichstellungsbeauftrage Europa-Universität Viadrina
  • Nummer 4 (vergütet): Aufsichtsratsmitglied Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft 
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Vorstandsmitglied BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Frankfurt (Oder)
  • Nummer 5 (vergütet): Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bürgerinitiative Stadtentwicklung in der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder)

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Dannenberg, Kathrin (Fraktion DIE LINKE)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Diplomlehrerin für Sport, Geschichte und LER (ruhendes Beamtenverhältnis)


Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Domres, Thomas (Fraktion DIE LINKE)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 2: Altenpfleger
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Kreisvorsitzender DIE LINKE Prignitz

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Drenske, Peter (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: ehemaliger Mitarbeiter eines Mitglieds des Bundestages 

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

E

Eichelbaum, Danny (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Inhaber der Sozialstation Private Haus- und Krankenpflege U. Eichelbaum (ambulante Pflegedienstfirma in Jüterbog)
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 1.250 € monatlich (Stand: 2023)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Vorsitzender des Aufsichtsrates der Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Teltow-Fläming (SWFG) mbH (ehrenamtlich)
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 102,26 € monatlich (Stand: 2023)

  • Mitglied der Zweckverbandsversammlung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse / MBS (ehrenamtlich)
    Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)

  • Vorsitzender des Beirates der Produktionsschule Ludwigsfelde: ein Ausbildungsbereich der Gemeinnützigen Arbeitsförderungsgesellschaft (GAG) Klausdorf gGmbH, Zossen (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 1.500 € monatlich (Stand: 2023)

  • Präsident des Ringerverbandes Brandenburg e.V. (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

 

F

Fischer, Tina (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied des Regionalbeirates Dahme-Spreewald der Mittelbrandenburgischen Sparkasse; Vorstandsmitglied des AWO Regionalverbandes Brandenburg-Süd; Vorstandsmitglied des AWO Kreisverbandes Dahme-Spreewald; Mitglied im Förderverein „Verbraucherberatung Dahme-Spreewald“; Mitglied des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Zeuthen; Mitglied „Kind & Kegel“ Eichwalde; Mitglied Familienbündnis „ZEWS“

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Fortunato, Bettina (Fraktion DIE LINKE)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Koordinatorin der Brandenburger Bundestagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag

Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

 

Funke, Johannes (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Geschäftsführer Kreisbauernverband Havelland e. V.
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 2.301 € monatlich (Stand: 2023)

G

Galau, Andreas (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 1.a.: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen – Systemadministrator; Beamter auf Lebenszeit (ruhend)
  • Nummer 5 (ehrenamtlich): Kreisvorsitzender der AfD Oberhavel

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Genilke, Rainer (CDU-Fraktion)
Gizycki, Thomas von (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: Fraktionsreferent für Wirtschaft, Haushalt und Finanzen
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Görke, Christian (Fraktion DIE LINKE)

Gossmann-Reetz, Inka (SPD-Fraktion)
Günther, Lars (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: Redaktionsassistent COMPACT Magazin GmbH; Sekretär Abgeordnetenhaus Berlin; selbständiger Immobilienkaufmann

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

H

Hanko, Michael (AfD-Fraktion)

 Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk (unregelmäßige Einkünfte jährlich 2.000 €; Stand 2023)

Entgeltliche Tätigkeiten, soweit sie nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 AbgG):

  • Gutachtertätigkeit (Auftraggeber: Landgericht Cottbus), Einkünfte 982 €  (einmalig im Jahr 2021)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied des Aufsichtsrates der Centrum für Innovation und Technologie GmbH Forst
    (unregelmäßige Einkünfte jährlich unter 1.000 Euro; Stand: 2023)
  • Mitglied des Werksausschusses des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße (aspn)
    (unregelmäßige Einkünfte jährlich unter 1.000 Euro; Stand 2023)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Vorsitzender der AfD-Fraktion Spremberg (jährliche Aufwandsentschädigung 4.200 €, jährliches Sitzungsgeld 1.260 € ; Stand 2023)
  • Vorsitzender der Schießleistungsgruppe SLG Spremberg BDMP e.V.  (ehrenamtlich, ohne Einkünfte; Stand 2023)

 


Hiekel, Isabell (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: Sachbearbeiterin Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie, Landesamt für Umwelt

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Hildebrandt, Elske (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.b.: Pädagogischer Verlag/Plattenladen Hildebrandt & Müller GbR
  • Nummer 2: Sprachberatung Märkisch-Oderland

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Hoffmann, Gordon (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.a.: Landesgeschäftsführer der CDU Brandenburg

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 2

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Hohloch, Dennis (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: Lehrer, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (ruhend); Sachbearbeiter, Marianna Harder-Kühnel (MdB)
  • Nummer 4: Aufsichtsrat Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Hooge, Rolf-Peter (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Hünich, Lars (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Vereinsvorsitzender Dite e. V.; Mitglied im Vorstand AKK e. V.; Landesgeschäftsführer der AfD Brandenburg

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

J

Johlige, Andrea (Fraktion DIE LINKE)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Gewerbetreibende (Beteiligung an der filum rubrum GbR (Buchverlag), Standort: Wustermark, ohne Einkünfte, Stand: 2023)
  • Selbständige Mediengestalterin (Standort: Wustermark; ohne Einkünfte; Stand: 2023)

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Selbständige Mediengestalterin (Werbeagentur, Standort: Wustermark)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied des Aufsichtsrates der Schloss Ribbeck GmbH (regelmäßige Einkünfte jährlich
    unter 1.000,00 €; ehrenamtlich; Stand: 2023)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die Linke (regelmäßige Einkünfte monatlich: 500 €; Stand 2023)

Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 AbgG):

  • Beteiligung an der filum rubrum UG (haftungsbeschränkt), Grunewald: 50% (ohne Einkünfte; Stand: 2023)

  

 

 

 

 

John, Steffen (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • selbstständige Lehrtätigkeit (regelmäßige monatliche Einkünfte: 2.000 €; Stand 2023) 

 
Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • selbstständige Tätigkeit als Leiter eines Sportbetriebes
  • angestellter Referent beim MdB Herrn Jörn König (bis 11/2019)

K

Kalbitz, Andreas (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Keller, Daniel (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.b.: Sportverwaltung & Sportartikel F & K f.ABLE GmbH
  • Nummer 4 (vergütet): Aufsichtsrat Stadtwerke Potsdam; Zweckverband Sparkasse

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Klemp, Heiner (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: Management-Berater, ESCRIBA AG, IT-Branche
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Aufsichtsrat bei der Oberhavel Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Kniestedt, Carla (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.b.: Gastronomie, Mühlenwirtschaft und Kaffeemühle
  • Nummer 1.c.: Moderatorin
  • Nummer 2: Journalistin / Moderatorin rbb

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

Kornmesser, Britta (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: Sachbearbeiterin, WSA Brandenburg

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Koß, Simona (SPD-Fraktion)
Kotré, Lena (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.c.: freiberufliche Rechtsanwältin
  • Nummer 2: Fraktionsreferentin AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg; Mitarbeiterin des ehemaligen MdL Dr. van Raemdonck 

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Kretschmer, Ronny (Fraktion DIE LINKE)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  •  Landesschatzmeister DIE LINKE, Landesverband Brandenburg (2014-2020)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Vorsitzender des Aufsichtsrates der Ruppiner Kliniken GmbH (ukrb -Universitätsklinikum Ruppin- Brandenburg (100%ige Tochtergesellschaft der PRO Klinik Holding GmbH Neuruppin; zugleich ein zu 100% kreiseigenes Unternehmen des Landkreises Ostprignitz- Ruppin) (regelmäßige Einkünfte:  brutto 100 € monatlich /   regelmäßige Einkünfte pro Sitzung (Sitzungsgeld): brutto 400 € jährlich; ehrenamtlich; Stand: 2023)
  •  Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) (Sitzungsgeld unter 1.000 € jährlich; ehrenamtlich; Stand: 2023)

Kubitzki, Steffen (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Aufsichtsratsmitglied der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

L

Lakenmacher, Björn (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Kriminalbeamter beim Bundeskriminalamt (ruhendes Beamtenverhältnis)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied des Verwaltungsrates der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (regelmäßige Einkünfte:  brutto 170 € monatlich / regelmäßiges Sitzungsgeld: brutto 1.000 € jährlich; jeweils Stand: 2023)
  • Mitglied des Risikoausschusses der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (regelmäßige Einkünfte: brutto 85 € monatlich / unregelmäßig pro Sitzung Sitzungsgeld: brutto 240 Euro jährlich; jeweils Stand 2023)

 

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg (regelmäßige Einkünfte: brutto 1.500 € monatlich; Stand 2023)

 

 

Lange, Katrin (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.a.: Ministerin der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
  • Nummer 2: Staatssekretärin im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
  • Nummer 5 (ehrenamtlich): Mitglied im "Wachstumskern Autobahndreieck Wittstock/Dosse e. V."

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 3

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Liedtke, Ulrike (Prof. Dr.) (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • freiberufliche Musikwissenschaftlerin, Herausgeberin und Fach-(Mit) Autorin (diverse Publikationen, u.a. Friedrich Hofmeister Musikverlag Leipzig; Schnell + Steiner Verlag Regensburg; Ries & Erler Musikverlag Berlin; Verlagsgruppe Kamprad Altenburg) (unregelmäßige jährliche Einkünfte unter 1.000 €; Stand: 2023) 

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Geschäftsführerin und künstlerische Leiterin der Musikakademie Rheinsberg (bis 2014)

Entgeltliche Tätigkeiten, soweit sie nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 AbgG:

  • Mitglied der Fachjury des Kuratoriums des Musikfonds e.V. Berlin, 2022/ 2023 (einmalige Einkünfte: 1.066 €; Stand: 01/2023) 
  •  Mitwirkung i.R.d. Festivals „intersonanzen“ des Brandenburgischen Vereins Neue Musik e.V. Potsdam (einmalige Einkünfte unter 1.000 €; Stand: 01/2023) 
  •  VG (Verwertungsgesellschaft) Musikedition (wirtschaftlicher Verein i.S.d. § 22 BGB); Sitz: Kassel (unregelmäßige jährliche Einkünfte unter 1.000 €; Stand: 05/2023) 

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied im Aufsichtsrat Musikkultur Rheinsberg gGmbH (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)
  • Mitglied im Stiftungsrat des Kleistmuseums Frankfurt/ Oder (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  •  Vizepräsidentin des Deutschen Musikrates e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)
  • Vorsitzende der Konferenz der Landesmusikräte im Deutschen Musikrat e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)
  • Präsidentin des Landesmusikrates Brandenburg e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)
  • Vorsitzende des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Landesverband Brandenburg (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)

 

  

 

 

Ludwig, Saskia (Dr.) (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.b.: Tiefbau Funck & Co. GmbH
  • Nummer 2: Geschäftsführerin Funck & Co. GmbH
  • Nummer 4 (vergütet): Funck & Co. GmbH
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

  • Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
    • Nummer 6: Stufe 5

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Lüttmann, Björn (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Angestellter bei der Stadt Oranienburg

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied im Vorstand der Lebenshilfe Oberhavel Süd e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand 2023)
  • Mitglied im Vorstand der Jugendrechtshäuser Deutschland e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand 2023)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  •  stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion (regelmäßige monatliche Einkünfte: 1.000 €; Stand 2023)

Lützow, Daniel Freiherr von (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: selbstständiger Gewerbetreibender, Transport und Kurierservice Freiherr von Lützow
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Aufsichtsratsmitglied SbAZV Teltow-Fläming; Mitglied im Kuratorium für Sport - Jugendförderung in Teltow-Fläming

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Lux, Hardy (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Freiberufliche Veröffentlichung von Studientexten im GRIN-Verlag (München)
    Unregelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich; Stand: 2023

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Angestellter Jugendförderer, Berater, Erlebnispädagoge (Arbeitgeber: Bund zum Schutz der Interessen der Jugend (BSIJ) e.V. Eberswalde)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied im Aufsichtsrat der Wohnungs- und Hausverwaltungs- GmbH Eberswalde
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 1.000 € jährlich; ehrenamtlich; Stand: 2023

M

Mittelstädt, Hanka (SPD-Fraktion)

Angaben zu Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Möller, Wilko (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: Polizeihauptkommissar, PHK Bundespolizei A12, Kriminalpolizeilicher Dienst
  • Nummer 4 (vergütet): Verwaltungsrat der Sparkasse Oder-Spree
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD Frankfurt (Oder) in der Stadtverordnetenversammlung und Stadtverordneter

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Münschke, Daniel (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.b.: Vermögens- und Unternehmerberater DVAG - Daniel Münschke
  • Nummer 1.c.: Divine.Group - Veranstaltungs- und Vertriebsdienstleistungen
  • Nummer 1.d.: Vermögens- und Unternehmerberater
  • Nummer 2: Assistent, MdB René Springer
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): 1. stellvertretender Kreistagsvorsitzender Kreistag Spree-Neiße; Fraktionsvorsitzender AfD-Fraktion Guben SVV Guben
  • Nummer 5 (ehrenamtlich): Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 2

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Muxel, Kathleen (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Kreisvorsitzende Oder-Spree der AfD; Mitglied im Vorstand AfD Nordost

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

N

Nicklisch, Ilona (Fraktion BVB / FREIE WÄHLER)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Gewerbliche Tätigkeit der Erbringung von Bürodienstleistungen (Firma: Büroservice Nicklisch; ohne Einkünfte; Stand 2023)

 Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  •  Bürofachangestellte (Arbeitgeber: Finanzdienst Nicklisch, Brieske)

 

 

Noack, Andreas (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.b.: Versicherungen, Generalagentur Andreas Noack
  • Nummer 1.d.: Finanz- und Versicherungswirtschaft
  • Nummer 4 (vergütet): Stadtwerke Velten GmbH; AWU Oberhavel GmbH
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Schatzmeister und Vorstandsmitglied der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik Brandenburg e.V. (SGK Brandenburg)

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 2

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Nonnemacher, Ursula (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nothing, Volker (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: Montageleiter/Industriemechaniker, HEINZ Getriebe GmbH
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Kreisvorsitzender AfD Elbe-Elster; Fraktionsvorsitzender AfD SVV Elsterwerda

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

O

Oeynhausen, Daniela (Dr.) (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: persönliche Mitarbeiterin bei Wilko Möller (MdL); Referentin bei der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

P

Philipp, Sascha (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 1.a.: angestellter Geschäftsführer der Landgut Pretschen Vertriebs GmbH (Lebensmittelhandel)
  • Nummer 1.c.: geschäftsführender Gesellschafter der Landgut Pretschen GmbH & Co. KG (als selbstständiger Landwirt)
  • Nummer 5 (ehrenamtlich): Agrarpolitischer Sprecher des ökologischen Landbaus Brandenburg; Mitglied des Beirats im Cluster Ernährungswirtschaft Brandenburg (bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH)
  • Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
    • Nummer 6: Stufe 1 (bezogen auf die unter Nummer 1.a. genannte Firma)
    • Nummer 6: Stufe 2 (bezogen auf die unter Nummer 1.c. genannte Firma)

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

Pohle, Harald (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Sparkasse Prignitz; Krankenhaus Prignitz gGmbH

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

Poschmann, Katja (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: SB Wirtschaftsförderung (Ref. 80), Landkreis Havelland
  • Nummer 5 (vergütet): stellvertretende Fraktionsvorsitzende
  • Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
    Nummer 6: Stufe 1 (stellvertretende Fraktionsvorsitzende)

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

R

Raschke, Benjamin (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Keine zu veröffentlichen Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Redmann, Jan (Dr.) (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Freiberuflicher Rechtsanwalt (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht), einziger Vertragspartner (ohne Beteiligung daran): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Standort: Berlin
    Unregelmäßige Einkünfte (betriebswirtschaftlicher Gewinn) hieraus im Jahr 2022: 14.284 €

 Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Angestellter Rechtsanwalt (Arbeitgeber: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Standort: Berlin)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) – ehrenamtlich, ohne Einkünfte

 

Richstein, Barbara (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 1.c.: Rechtsanwältin
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Kuratorium der Harold-Bob-Stiftung; Mitglied des Kuratoriums der WEISSER RING Stiftung

 Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Roick, Wolfgang (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 1.a.: Land Brandenburg/ LFB Projektstelle (ruhend)
  • Nummer 1.b.: Wolfgang Roick Waldwirtschaft Dienstleistungen – Grünpflege
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat der Flächenagentur Brandenburg; Mitglied des Stiftungsrates des Naturschutzfonds Brandenburg
  • Nummer 5 (vergütet): stellvertretender Fraktionsvorsitzender
  • Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
    Nummer 6: Stufe 1 (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Rostock, Clemens (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: Landesvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • Nummer 5 (ehrenamtlich): stellvertretendes Mitglied im DGB-Kreisvorstand Oberhavel

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Rüter, Sebastian (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Leiter der Geschäftsstelle Europäischer Betriebsrat – als Angestellter – bei der Deutschen Bahn AG (ruhendes Arbeitsverhältnis)

 

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitgliedervertreter bei der DEVK-Versicherung
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 560 € monatlich (Stand: 2023)
  • Mitglied im Aufsichtsrat der regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH (ehrenamtlich)
    Regelmäßige Einkünfte (Sitzungs- und Fahrtgeld, brutto) hieraus: 100 € monatlich (Stand: 2023)
  • Mitglied in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbands „Der Teltow“ (ehrenamtlich)
    Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
  • Mitglied im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Potsdam (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

 

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Landesverband Brandenburg (ehrenamtlich)
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 1.200 € jährlich (Stand: 2023)
  • Mitglied im Bundesvorstand der EVG (ehrenamtlich)
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 100 € monatlich (Stand: 2023)

S

Schäffer, Marie (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.a.: LDA Brandenburg / Referentin (ruhend)

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

Schaller, André (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.c.: Rechtsanwalt
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied Verwaltungsrat Sparkasse Oder-Spree; Vorstandstätigkeit im "Förderverein Museumspark Baustoffindustrie Rüdersdorf e. V."; Stellvertretender Vorsitzender CDU MOL; Stellvertretender Vorsitzender KpV-Brandenburg; Stellvertretendes Mitglied der Landessynode der EKBO
  • Nummer 5 (vergütet): Fraktionsjustiziar der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1 (jeweils bezogen auf die unter Nummer 1.c. sowie Nummer 5 genannten Tätigkeiten)

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

Scheetz, Ludwig (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):


Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Angestellter Regionalgeschäftsführer bei der SPD Brandenburg (Landesverband)


Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Mitglied im Verwaltungsrat des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) - Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
    (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

  • Mitglied im Vorstand der Arbeiterwohlfahrt (AWO) - Regionalverband Brandenburg-Süd e.V. (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

Schier, Roswitha (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 4 (vergütet): Mitglied im Aufsichtsrat des Medizinischen Zentrums Lübbenau (MZL)
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied DRK Kreisverband Calau; Mitglied DRK Ortsverband Lübbenau; Mitglied CDU Kreisverband Oberspreewald-Lausitz; Mitglied CDU Ortsverband Lübbenau; Mitglied im Verein „Wir helfen“; Mitglied im Verein "Strohhalm" e. V.; Mitglied im Diözesanrat Bistum Görlitz;

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

    Schierack, Michael (Prof. Dr.) (CDU-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

    • Niedergelassener Orthopäde am Orthopädischen Praxiszentrum Cottbus (und zugleich Gesellschafter an dieser freiberuflichen Berufsausübungsgemeinschaft)
      Unregelmäßige Einkünfte (betriebswirtschaftlicher Gewinn, einschließlich des Beteiligungsgewinns) hieraus im Jahr 2021: 209.855 €


    Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

    • Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

     
    Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

    • Vizepräsident des DRK-Landesverbandes Brandenburg e.V. (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

    • Mitglied der Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg (ehrenamtlich)
      Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)

     
    Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 AbgG):

    • Beteiligung am Orthopädischen Praxiszentrum Cottbus (s.o.): 33,33 %

     

    Schieske, Lars (AfD-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

    • Nummer 1.a.: Berufsfeuerwehr Cottbus / Gruppenführer (ruhend)
    • Nummer 4 (ehrenamtlich): Ortswehrführer Freiwillige Feuerwehr Kiekebusch

    Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

    Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

    Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

     

    Schwarzenberg, Anke (Fraktion DIE LINKE)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

    Senftleben, Ingo (CDU-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):


    Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

    • Angestellter bei der Firma GICON-Großmann Ingenieur Consult GmbH (Hauptsitz in Dresden), Branche: Engineering und Consulting, Funktion: Leiter des Fachbereichs Projektentwicklung
      Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 4.000 € monatlich (Stand: 2023)

    • Mitinhaber der Senftleben & Gärtner GbR – Vermietung und Verpachtung (Ortrand)
      Einkünfte hieraus: unter 1.000 € jährlich

    • Inhaber der Einzelfirma Senftleben-Beratung (Ortrand)
      Einkünfte hieraus: unter 1.000 € jährlich

     
    Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 AbgG):

    • Mitinhaber und zugleich Gesellschafter der Senftleben & Gärtner GbR (s.o.): 50 %
    Spring-Räumschüssel, Marianne (AfD-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

    • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat der Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH

    Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

    Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

    Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

    Stefke, Matthias (Fraktion BVB / FREIE WÄHLER)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):


    Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

    • Angestellter Kommunikationstrainer (Arbeitgeber: Capita Customer Services (Germany) GmbH, Berlin: Callcenter-Dienstleistungsunternehmen für insbesondere Produkte und Dienstleistungen, Unternehmensberatung, Akquise, Consulting, Marketing und Training)

    Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

     

    Stohn, Erik (SPD-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    • Nummer 4 (vergütet): Mitglied im Rundfunkrat des RBB
    • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat des Oberlinhauses; Mitglied im Stiftungsrat der Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf; Mitglied des Vorstandes der Oberlinstiftung Potsdam

    Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

    Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

    Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

     

    T

    Teichner, Felix (AfD-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

    • Angestellter Industriemechaniker / Metall (Arbeitgeber: man@work Personaldienstleistungen GmbH mit Standort in Berlin und Einsatzort in Schwedt)


    Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

    • Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Prenzlau GmbH (ehrenamtlich)
      Regelmäßige Einkünfte hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)

     
    Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 AbgG):

    • Beteiligung an der E 115 Güstow ASET Verwaltungs GmbH mit Sitz in Prenzlau, OT Güstow: Gesellschafteranteil von 5 %
      Ohne Einkünfte hieraus (Stand: 2023)

    V

    Vandre, Isabelle (Fraktion DIE LINKE)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

    • Mitglied im Vorstand des SV Babelsberg 03 e.V. (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

    Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

     

    Vida, Péter (Fraktion BVB / FREIE WÄHLER)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

    • Freiberuflicher Rechtsanwalt
      Unregelmäßige Einkünfte (betriebswirtschaftlicher Gewinn) hieraus: unter 1.000 € jährlich

     
    Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

    • Angestellter Syndikusanwalt (Arbeitgeber: WIMDU GmbH, Berlin: Internetportal zur Suche, Vermittlung und Buchung von insbesondere Unterkünften und Reisen)

     

    Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

    • Stellvertretender Vorsitzender des Migrations- und Integrationsrates Land Brandenburg (MIR) e.V. (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

    Vogel, Axel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    Vogelsänger, Jörg (SPD-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    • Nummer 4 (ehrenamtlich): Vorsitzender SPD Ortsverein Erkner-Gosen-Neu Zittau; Beisitzer Vorstand SPD Unterbezirk Oder-Spree

    Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

    Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

    Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

     

    W

    Walter, Sebastian (Fraktion DIE LINKE)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

    • Nummer 1.a.: Regionsgeschäftsführer bei DGB Berlin-Brandenburg

    Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

    Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

    Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

     

    Walter-Mundt, Nicole (CDU-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

    • Nummer 2 (ehrenamtlich): Tätigkeit im Bereich Bildung, Soziales, Mobilität
    • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat der Oberhavel Holding Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH 

    Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

    Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

    Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

    Wernicke, Christine (Fraktion BVB / FREIE WÄHLER)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

    • Angestellte Sachgebietsleiterin im Finanzamt Angermünde (ruhendes Arbeitsverhältnis)

    Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

     

    Wernitz, Udo (SPD-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

    • Nummer 2: Vertriebsmitarbeiter

    Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

    Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

    Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

    Wiese, Franz Josef (AfD-Fraktion)
    Woidke, Dietmar (Dr.) (SPD-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

    • Zweiter Vorsitzender der Jerusalem Foundation Deutschland e.V. (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

    Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

    Z

    Zeschmann, Philip (Dr.) (Fraktion BVB / FREIE WÄHLER)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

    • Zeschmann & Partner – Consulting und Realisierung (Schöneiche): insbesondere Beratung öffentlicher Verwaltungen
      (ruhendes Einzelunternehmen)


    Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

    • Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg / ILB (ehrenamtlich)
      Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)

    • Mitglied der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Oder-Spree (ehrenamtlich)
      Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)